Die unterstützte Kommunikation setzt Schriftzeichen, Gesten und Gebärden sowie elektronische Geräte mit Sprach- und Schriftausgabe ein. Dies sind Hilfsmittel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die über keine oder eine nur sehr eingeschränkte Lautsprache verfügen.
Eingesetzt wird die unterstützte Kommunikation bei Menschen,
- die einen körperlichen und geistigen Förderbedarf aufweisen (z. B. Zerebralparese, Morbus Down etc.),
- die von einer neurologischen Erkrankung betroffen sind, die langfristig einen Verlust der Sprechfähigkeit bedeutet (z. B. Chorea Huntington, Morbus Parkinson etc.),
- die nach einem Schlaganfall einen Sprechverlust erlitten haben.
Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 0176 - 80645790
Ihre Kerstin Schlüsselburg, Logopädin, Bachelor of Art
Celler Str. 1, 29525 Uelzen